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AGB

1. Allgemeines

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB" genannt) gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingunngen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt. "Lichtbild" im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotgrafen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Dateien USB-Stick, Festplatte, Online, Fachabzüge, etc.)

2. Urheberrecht / Nutzungsrecht

Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer beim Fotografen und/oder Videografen. Die vom Fotografen/Videografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde. Überträgt der Fotograf/Videograf Nutzungsrechte an seinen Lichtbildern, ist -sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde -jeweils nur das einfach Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Der Auftraggeber hat kein Recht, die Lichtbilder zu vervielfätligen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. Somit ist eine kommerzielle Nutzung der Lichtbilder durch den Auftraggeber oder Dritte ausgeschlossen. Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online-und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist der Fotograf, als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen/Videografen zum Schadensersatz. Die Rohdaten verbleiben beim Fotografen/Videografen. Eine Herausgabe der Rohdaten (unbearbeitete Bilder/Videos) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.

Der Auftragnehmer darf die Fotos, auf denen ausschließlich die Auftraggeber abgebildet sind, im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Homepage, Social Media, Ausstellungen, Messen, Blog, Fachmagazine für Fotografen oder Hochzeiten etc.). Natürlich respektiert der Auftragnehmer die Privatsphäre aufs äußerste und bittet um einen Hinweis, sollte dies nicht gewünscht sein. Selbstverständlich berücksichtigt der Auftragnehmer diesen Wunsch, bittet aber gleichzeitig zu bedenken, dass sein Portfolio für das Unternehmen essenziell ist.

Andere Dienstleister wie z.B. Visagisten, Dekorateure, Hochzeitsplaner, etc. dürfen Fotos nur nach Freigabe durch den Auftragnehmer verwenden.

3. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben. Nebenkosten wie: Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen. Soweit der Fotograf/Videograf Kostenvoranschläge/Angebote erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese vom Fotografen anzuzeigen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf/Videograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage der vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten. Bei Terminvereinbarung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Honorars fällig. Fällige Rechnungen sind Innerhalt von 7 Tagen und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen/Videografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Werke Eigentum und in den Händen des Fotografen/Videografen.

4. Haftung

Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf/Videograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferne für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder sie durch schuldhafte Pllichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässligkeit. Der Fotograf/Videograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Der Fotograf/Videograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Werke nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

5. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

Wenn die hier vereinbarte Leistung vom Kunden storniert wird, entsteht dem Auftragnehmer demnach ein Vermögensschaden. Dieser Vermögensschaden wird mit dem Anzahlungsbetrag und ab einem Monat vor der Hochzeit mit 75% des vereinbarten Basishonorars (Honorar ohne Nebenkosten wie Buchkosten, Reise- und Fahrtkostenpauschalen) berechnet.

Kann der Fotograf/Videograf wegen Krankheit oder eines Umstandes, den dieser zu verschulden hat den Auftrag nicht durchführen, wird dem Auftraggeber die Terminreservierungsgebühr erstattet. Das Recht des Verbrauchers zum Widerruf bleibt hiervon unberührt.

6. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf/Videograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.

7. Bildbearbeitung

Der Auftragnehmer trifft die Auswahl der Fotos. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch alle Fotos zu erhalten. Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen/Videografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden. Bei besonderen Wünschen des Auftraggebers, werden diese gesondert festgehalten und nachgegangen. Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht gestattet es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen. Der Auftraggeber ist verpflichtet. Bei Werken des Fotografen/Videografen im Internet sind elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

8. Lieferzeiten und Reklamation

Der Fotograf/Videograf liefert seine Arbeiten zumeist binnen 4 Arbeitswochen aus. Bei Hochzeitsreportagen gilt eine Lieferzeit von 8-10 Wochen. Durch Stoßzeiten (Mai-Oktober) kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf/Videograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sämtliche Arbeiten werden vom Fotografen mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 14 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdiffernzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt. Sollten digital erworbene Werke in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt oder gedruckt werden, so übernimmt der Fotograf hierfür keine Haftung für die Qualität und der Haltbarkeit der Ergebnisse. Farbkorrekte Abzüge können über den Fotografen/Videografen erworben werden.

9. Schlussbestimmungen:

Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. Der Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen/Videografen.

10. Salvatorische Klausel

Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Diese unwirksame Bedingungen wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

Stand 01.01.2024